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AUFENTHALTSRECHT

Die berühmte polnische Gastfreundschaft spiegelt sich auch in den Gesetzen über das Aufenthaltsrecht für Ausländer in Polen wider. Diese Vorschriften sind nicht restriktiv und erlauben jedem Ausländer den Grenzübertritt, unabhängig von seiner Hautfarbe sowie seinen gesellschaftlichen und politischen Anschauungen.

Die polnische Führung lehnt jedoch ausländischen Bürgern die Einreise ab, wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind oder kommen. Ausländern wird der Grenzübertritt verwehrt, wenn sie zum Beispiel in Polen für eine vorsätzlich verübte Straftat zu mindestens drei Jahren Freiheitsentzug oder im Ausland für ein Gemeinverbrechen verurteilt wurden. Gleiches gilt für Personen, die im Zusammenhang mit Terrorismus, Waffenschmuggel und Menschenhandel verdächtigt werden oder die Interessen Polens gefährden. Ferner kann die Visumerteilung minderjährigen Personen verweigert werden, die nicht unter Aufsicht eines Erwachsenen stehen. Jeder, der dieses Land kennen lernen möchte, kann sich in den diplomatischen Vertretungen in seinem Land über die Aufenthaltsregelungen informieren. Die Adressen der Vertretungen findet man unter anderem in der englischsprachigen Fassung der Homepage des polnischen Außenministeriums: www.msz.gov.pl

Je nach Länge des geplanten Besuchs können sich Ausländer auf der Grundlage folgender Dokumente in Polen aufhalten:

  • Reisepass, dessen Gültigkeit das Datum der Einreise nach Polen um mindestens drei Monate überschreitet
  • Aufenthaltsvisum
  • befristete Aufenthaltserlaubnis
  • unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Am günstigsten ist die Einreise für Bürger aus Ländern, mit denen die Republik Polen zweiseitige Verträge über die teilweise Aufhebung der Visumspflicht abgeschlossen hat. Diese Bürger brauchen für die Einreise lediglich ihren Pass, wobei die Aufenthaltsdauer auf Grundlage des Passes meist auf 90 Tage beschränkt ist. Besucher aus bestimmten Ländern dürfen sich nicht so lange in Polen aufhalten. Bei Bürgern aus Singapur ist der Aufenthalt zum Beispiel auf 30 Tage beschränkt.

Die Regelung über den visafreien Verkehr betrifft sehr viele Länder. Und es können in Abhängigkeit von der Unterzeichnung weiterer zweiseitiger Verträge noch mehr dazukommen. Aus folgenden Ländern kann man ohne Visum nach Polen einreisen: Andorra, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Honduras, Hongkong, Island, Israel, Japan, Costa Rica, Liechtenstein, Kanada, Macau, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Norwegen, Panama, Rumänien, San Marino, Schweiz, Singapur, Südkorea, Uruguay, USA sowie alle alten und neuen EU-Staaten. Durch die Aufnahme Polens in die EU können seit dem 1. Mai 2004 alle EU-Bürger mit ihrem Reisepass oder Personalausweis von ihrem Land nach Polen einreisen.


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